AGB
§ 1 Geltungsbereich, Veranstalter, Plattform
Diese Bedingungen gelten für Verträge zwischen der Keine Panik Festival GbR und Besucherinnen und Besuchern über den Erwerb von Tickets, den Kauf von Waren im Merch-Shop, die Nutzung des Festivalgeländes sowie der Camping- und Parkflächen.
Veranstalter, Verkäufer und alleiniger Vertragspartner ist die Keine Panik Festival GbR, Buttenstraße 9, 34396 Liebenau / Niedermeiser. Sie ist Empfängerin aller Zahlungen aus dem Ticket- und Warenverkauf.
Website, Ticketshop und Merch-Shop laufen auf einer Plattform, die ein technischer Dienstleister im Auftrag des Veranstalters betreibt. Der Dienstleister verkauft nichts, vereinnahmt keine Zahlungen und wird nicht Vertragspartner; er stellt dem Veranstalter Software und Betrieb und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich in dessen Auftrag (Art. 28 DSGVO). Alle Zahlungen gehen unmittelbar auf das Konto des Veranstalters beim Zahlungsdienstleister (§ 3).
Mit dem Kauf oder der Nutzung eines Tickets sowie mit dem Betreten des Geländes werden diese Bedingungen verbindlich anerkannt. Ergänzend gilt die Festivalordnung (§ 11).
Der Veranstalter kann diese Bedingungen für künftige Verträge aus sachlichem Grund ändern. Änderungen werden auf der Website bekannt gegeben und gelten nur für die Zukunft.
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung von Tickets und Waren auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.
Die Bestellung läuft in diesen Schritten ab: Auswahl der Tickets beziehungsweise Waren, Prüfung der Auswahl in der Übersicht, Eingabe der Kontakt- und gegebenenfalls Lieferdaten, Bestätigung dieser Bedingungen, der Datenschutzerklärung und der Belehrung über das Widerrufsrecht, Absenden über die Schaltfläche „Weiter zur Zahlung" und anschließender Abschluss der Zahlung auf der Bezahlseite des Zahlungsdienstleisters. Bis zum Absenden lässt sich jede Eingabe korrigieren oder der Vorgang abbrechen.
Mit dem Abschluss der Zahlung wird ein verbindliches Angebot abgegeben. Ist wegen eines Rabattcodes nichts zu zahlen, entfällt der Schritt beim Zahlungsdienstleister; das Angebot wird dann bereits mit dem Absenden der Bestellung abgegeben. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter die Bestellung per E-Mail bestätigt oder die Tickets beziehungsweise die Ware bereitstellt.
Ausgewählte Tickets und Waren werden bereits beim Aufruf der Kasse befristet reserviert; die verbleibende Zeit steht dort. Mit dem Absenden der Bestellung verlängert sich die Reservierung für die Dauer des Bezahlvorgangs. Wird die Zahlung bis zum Ablauf nicht abgeschlossen, verfällt die Reservierung und ein Vertrag kommt nicht zustande.
Die Bestelldaten werden gespeichert; die Bestätigungsmail fasst sie zusammen und enthält den dauerhaften Link zur Bestellung (§ 4). Diese Bedingungen werden nicht gesondert zugesandt, sind aber jederzeit auf der Website abrufbar und lassen sich dort speichern und ausdrucken. Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Preise, Servicegebühr, Zahlung
Alle Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Tickets, Camping und Waren unterliegen unterschiedlichen Steuersätzen; die Aufteilung weist die Rechnung aus.
Auf die Warensumme einer Bestellung wird eine Servicegebühr von 9,9 % erhoben. Sie trägt die Käuferin oder der Käufer, deckt den Betrieb des Ticketsystems und des Shops und enthält die Umsatzsteuer zum Satz der Position, auf die sie entfällt. Sie wird vor dem Absenden der Bestellung als eigene Position ausgewiesen; maßgeblich ist der dort angezeigte Betrag.
Bemessungsgrundlage ist die Warensumme nach Abzug eines Rabatts — ein eingelöster Rabattcode mindert die Servicegebühr also entsprechend. Versandkosten bleiben außer Ansatz; sie sind ein durchlaufender Posten.
Ein Rabattcode wirkt nur auf die Art von Positionen, für die er ausgegeben wurde: Ein Code für Tickets mindert in einer gemischten Bestellung nicht den Preis der Ware, ein Code für Waren nicht den Ticketpreis. Deckt ein Code die Warensumme vollständig ab, entfällt auch die Servicegebühr; die Bestellung wird dann ohne Zahlung abgeschlossen, und die Rechnung über null Euro weist Listenpreis und Nachlass aus.
Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt. Welche Zahlungsarten zur Verfügung stehen — etwa Kreditkarte, PayPal oder Klarna —, bestimmt der Zahlungsdienstleister und kann sich jederzeit ändern; maßgeblich ist allein die Anzeige im Bezahlvorgang. Der Kaufpreis ist sofort und vollständig fällig.
Der Veranstalter ist auch bei Zahlung über einen Dritten Zahlungsempfänger. Kaufpreis und Servicegebühr werden in einem Vorgang eingezogen.
Die Servicegebühr ist das Entgelt für die Abwicklung des Kaufs. Diese Leistung ist mit der Bestellung erbracht; die Gebühr wird deshalb grundsätzlich nicht erstattet. Zurück geht sie nur in zwei Fällen:
- beim Widerruf einer widerrufsfähigen Position (§ 8) — anteilig auf die widerrufenen Positionen, weil sie Teil der empfangenen Zahlung ist (§ 357 BGB);
- bei einer Absage des Festivals nach § 9 — anteilig auf die abgesagten Leistungen.
Bei jeder anderen Erstattung — Rücknahme aus Kulanz, Rückgabe außerhalb des Widerrufsrechts, sonstige freiwillige Rückzahlung — wird der Waren- oder Ticketwert erstattet, die darauf entfallende Servicegebühr dagegen nicht.
§ 4 Bestellzugang ohne Kundenkonto, Zustellung der Tickets
Es gibt kein Kundenkonto und kein Passwort. Nach dem Kauf führt ein persönlicher Link mit einem nicht erratbaren Zufallsschlüssel zur Bestellung. Dort stehen Belege, Tickets, Rechnung und die Widerrufsfunktion. Der Link steht in der Bestätigungsmail und lässt sich jederzeit über „Tickets erneut senden" an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse schicken.
Der Link ist wie ein Ticket zu behandeln: Wer ihn hat, kann die Bestellung öffnen. Er sollte deshalb nicht öffentlich geteilt werden.
Tickets werden nicht versandt. Sie werden nach Zahlungseingang per E-Mail zugestellt und liegen zusätzlich als PDF auf der Bestellseite bereit. Das gilt auch dann, wenn dieselbe Bestellung Waren enthält, die verschickt werden.
Für die Zustellbarkeit der angegebenen E-Mail-Adresse ist die Käuferin oder der Käufer verantwortlich. Ein Tippfehler in der Adresse lässt sich über „Tickets erneut senden" oder eine Nachricht an den Veranstalter beheben.
§ 5 Tickets: Gültigkeit, Personalisierung, Weitergabe, Altersgrenze
Der Zutritt setzt ein gültiges Ticket und nach dem Einlass ein gültiges Festivalbändchen voraus.
Tickets sind personalisiert und tragen den Namen der Person, die sie nutzt. Der Veranstalter kann am Einlass einen amtlichen Lichtbildausweis verlangen und den Zutritt verweigern, wenn Name und Ausweis nicht zusammenpassen.
Der Name lässt sich nach Zahlungseingang auf der Bestellseite selbst ändern — ohne Nachricht an den Veranstalter und ohne Gebühr. Die Umschreibung ist bis zwei Tage vor Festivalbeginn und höchstens dreimal je Ticket möglich; ein bereits eingelöstes Ticket lässt sich nicht mehr umschreiben. In begründeten Fällen findet der Veranstalter auf Anfrage eine Lösung.
Tickets werden ab einschließlich 16 Jahren benötigt. Kinder unter 16 Jahren brauchen kein eigenes Ticket, benötigen aber die Begleitung einer aufsichtspflichtigen Person.
Als Verträge über Freizeitveranstaltungen zu einem bestimmten Termin sind Tickets vom Widerrufsrecht ausgenommen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) und weder umtausch- noch erstattungsfähig; § 9 bleibt unberührt.
Der Weiterverkauf von Tickets ist untersagt, soweit er nicht privat, nicht gewerblich und zu einem angemessenen Preis erfolgt. Untersagt sind insbesondere der gewerbliche Weiterverkauf, der Verkauf über nicht autorisierte Plattformen und überhöhte Preise.
Frei-Tickets, die der Veranstalter ohne Entgelt ausgibt — etwa über die Gästeliste oder ein Gewinnspiel —, begründen keinen Kaufvertrag; über sie wird keine Rechnung erstellt und aus ihnen entsteht kein Erstattungsanspruch. Im Übrigen gelten für sie diese Bedingungen und die Festivalordnung wie für ein gekauftes Ticket.
Der Verlust des Festivalbändchens begründet keinen Ersatzanspruch.
§ 6 Einlass und Einlasskontrolle
Jedes Ticket trägt einen Code, der am Einlass elektronisch geprüft wird. Der Code gilt einmal. Nach der ersten Einlösung ist er entwertet; ein zweiter Scan wird abgewiesen, gleich ob als PDF, Ausdruck oder Bildschirmfoto vorgelegt.
Codes aus vollständig erstatteten oder stornierten Bestellungen sind ungültig. Der Veranstalter kann außerdem einzelne Codes sperren, insbesondere nach einem Ausschluss vom Gelände. Gesperrte und ungültige Codes werden am Einlass abgewiesen.
Die Einlasskontrolle arbeitet auch ohne Netzverbindung mit einem vorab geladenen Prüfbestand. Änderungen, die kurz vor oder während des Einlasses vorgenommen werden, können deshalb erst mit der nächsten Aktualisierung wirksam werden. Das ist der Grund für die Frist in § 5.
Wer sein Ticket weitergibt, gibt damit auch den Zutritt weiter. Der Veranstalter prüft den Code, nicht die Kaufhistorie.
§ 7 Merch: Lieferung, Abholung, Eigentumsvorbehalt, Gewährleistung
Waren werden wahlweise am Festival abgeholt oder innerhalb Deutschlands versandt. Ins Ausland wird nicht geliefert. Voreinstellung ist die Abholung; sie ist kostenlos. Abgeholt wird am Merch-Stand während der Festivaltage gegen Vorlage der Bestellung.
Für den Versand wird eine Versandpauschale berechnet, die ab einem bestimmten Warenwert entfällt. Pauschale und Freigrenze stehen vor dem Absenden der Bestellung in der Übersicht; maßgeblich sind die dort angezeigten Beträge. Die Freigrenze rechnet auf dem Warenwert der Merch-Positionen, nicht auf der Bestellsumme. Versandkosten sind ein durchlaufender Posten und gehen nicht in die Servicegebühr ein.
Wird Ware im Ticket-Checkout dazugekauft, ist die Abholung am Festival vorgesehen; ob dort daneben Versand wählbar ist, zeigt die Kasse. Enthält eine Bestellung Tickets und Waren, wird nur die Ware versandt; die Tickets kommen nach § 4 per E-Mail.
Die Lieferzeit steht bei der jeweiligen Ware. Ist keine angegeben, wird innerhalb von fünf Werktagen nach Vertragsschluss versandt. Bei Waren mit unterschiedlichen Lieferzeiten wird die Bestellung geschlossen versandt, sofern nichts anderes vereinbart ist; maßgeblich ist dann die längste Lieferzeit. Die Gefahr geht mit der Übergabe an die Käuferin oder den Käufer über.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Veranstalters.
Es gilt das gesetzliche Mängelrecht.
§ 8 Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht hängt an der einzelnen Position der Bestellung, nicht an der Bestellung als Ganzes.
- Tickets für datierte Veranstaltungstermine, einschließlich Camping- und Tagestickets: kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
- Individualisierte Waren, die nach Kundenwunsch gefertigt oder personalisiert werden: kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Die betroffenen Artikel sind im Shop entsprechend gekennzeichnet.
- Übrige Waren: vierzehn Tage ab Erhalt.
Ob eine Position widerrufbar ist, wird beim Kauf festgehalten und steht auf der Bestellseite, in der Bestätigungsmail und auf der Rechnung.
Enthält eine Bestellung mindestens eine widerrufbare Position, steht auf der Bestellseite die Schaltfläche „Vertrag hier widerrufen". Damit lässt sich der Widerruf ohne Anmeldung, ohne Formular und ohne Nachricht an den Veranstalter erklären; der Eingang wird unverzüglich per E-Mail bestätigt, mit Inhalt und Zeitpunkt der Erklärung. Der Widerruf lässt sich auf einzelne Positionen und Mengen beschränken.
Mit dem widerrufenen Warenwert wird die anteilig darauf entfallende Servicegebühr erstattet. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägt die Käuferin oder der Käufer.
Die vollständige Belehrung und das Muster-Widerrufsformular stehen in der Widerrufsbelehrung.
§ 9 Absage, Verlegung, Unterbrechung, Erstattung
Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung bis einen Tag vor Beginn abzusagen, wenn die Durchführung nicht sicher oder nicht zumutbar ist.
Das Festival findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Bei Unwetter, Naturereignissen, behördlichen Anordnungen oder vergleichbaren Umständen kann der Veranstalter unterbrechen, Bereiche räumen oder absagen.
Bei einer Absage aus Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat, wird der Ticketpreis vollständig erstattet. Bei Unterbrechung oder Absage aufgrund höherer Gewalt oder aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, bestehen keine Schadensersatzansprüche; gesetzliche Rückzahlungsansprüche bleiben unberührt.
Bei Verlegung behalten Tickets für den Ersatztermin ihre Gültigkeit. Ist eine Teilnahme am Ersatztermin nicht möglich, richtet sich eine Erstattung nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Umständen des Einzelfalls.
Erstattungen werden über dasselbe Zahlungsmittel abgewickelt wie die Zahlung.
Tickets, die vor dem Wechsel des Ticketsystems über den früheren Ticketanbieter Weeztix gekauft wurden, bleiben gültig und werden am Einlass mit ihrem ursprünglichen Code geprüft. Erstattungen für diese Tickets — etwa bei einer Absage — wickelt der frühere Anbieter ab, weil die Zahlung dort eingegangen ist.
Wird das Festival abgesagt, wird die anteilige Servicegebühr mit erstattet. Erstattet der Veranstalter dagegen aus Kulanz — also ohne dazu verpflichtet zu sein und außerhalb von Widerruf (§ 8) und Absage —, wird der Waren- oder Ticketwert zurückgezahlt, die darauf entfallende Servicegebühr nicht (§ 3).
Über jede Erstattung wird ein Stornobeleg erstellt; er liegt zusammen mit der Rechnung auf der Bestellseite. Mit der vollständigen Erstattung einer Bestellung werden die zugehörigen Ticketcodes ungültig.
Aus Sicherheitsgründen kann der Zugang zu einzelnen Bereichen beschränkt werden. Bei Erreichen genehmigter Kapazitätsgrenzen kann der Einlass zeitweise oder vollständig eingestellt werden. Daraus entstehen keine Erstattungsansprüche, soweit dies aus Sicherheitsgründen, aufgrund behördlicher Anordnung oder infolge höherer Gewalt erforderlich ist.
§ 10 Festivalablauf und Programmänderungen
Für die Inhalte der auftretenden Künstlerinnen und Künstler übernimmt der Veranstalter keine Verantwortung.
Das Programm kann aus organisatorischen Gründen geändert werden. Absagen oder Änderungen werden so früh wie möglich bekannt gegeben und können aus wichtigem Grund auch nach Festivalbeginn erfolgen. Änderungen werden über Infotafeln oder geeignete Kanäle bekannt gemacht. Ansprüche entstehen daraus nicht, es sei denn, der Veranstalter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
Das Ticket berechtigt zum Besuch des Festivals, nicht zum Auftritt einer bestimmten Band.
§ 11 Festivalordnung, Hausrecht, Ausschluss
Der Veranstalter übt das Hausrecht auf dem gesamten Gelände aus und kann es auf Dritte übertragen. Den Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheitspersonals und beauftragter Personen ist jederzeit Folge zu leisten.
Für das Verhalten auf dem Festival-, Camping- und Parkgelände gilt die Festivalordnung. Sie regelt Einlasskontrollen, verbotene Gegenstände, Camping, Anreise und Parken, Tiere und Jugendschutz auf dem Gelände und ist Bestandteil dieses Vertrages.
Bei Verstößen gegen diese Bedingungen oder die Festivalordnung können der Zutritt verweigert und Besucherinnen und Besucher des Geländes verwiesen werden. Bei berechtigtem Ausschluss besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass und keine Erstattung, es sei denn, der Ausschluss ist von der betroffenen Person nicht zu vertreten und zwingendes Recht sieht eine Erstattung vor.
§ 12 Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Bei leichter Fahrlässigkeit im Bereich nicht wesentlicher Pflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt ebenso unberührt wie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen und bei übernommenen Garantien.
Soweit die Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeitende, Erfüllungsgehilfen und beauftragte Dritte.
Besucherinnen und Besucher haften für schuldhaft verursachte Schäden.
§ 13 Bild-, Ton- und Videoaufnahmen
Bei Foto-, Ton- und Videoaufnahmen können Besucherinnen und Besucher erkennbar sein.
Der Veranstalter darf solche Aufnahmen für Dokumentation, Öffentlichkeits- und Pressearbeit, soziale Medien, Werbung für eigene Veranstaltungen sowie zur Archivierung verwenden, soweit rechtlich zulässig.
Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse des Veranstalters an der Berichterstattung über und der Bewerbung seiner Veranstaltungen. Ein Widerspruch aus besonderen Gründen ist möglich, soweit keine überwiegenden Interessen entgegenstehen.
Ein Vergütungsanspruch für veranstaltungsübliche Aufnahmen besteht nicht.
§ 14 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechten der betroffenen Personen sowie die Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle enthält die Datenschutzerklärung des Veranstalters.
§ 15 Jugendschutz
Es gelten das Jugendschutzgesetz und die behördlichen Auflagen.
Kinder unter 16 Jahren erhalten nur in Begleitung einer aufsichtspflichtigen Person Zutritt und brauchen kein eigenes Ticket (§ 5). Die Aufsichtspflicht verbleibt vollständig bei der Begleitperson.
Jugendliche von 16 bis 17 Jahren dürfen sich ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person nur bis Mitternacht auf dem Gelände aufhalten. Eine Erziehungsbeauftragung ist schriftlich nachzuweisen. Dieselbe Regel steht in § 8 der Festivalordnung.
Der Veranstalter darf die Einhaltung des Jugendschutzes durch Kontrolle von Ausweisen, Vollmachten und Erziehungsbeauftragungen überprüfen. Fehlende oder unzureichende Nachweise können zur Verweigerung des Einlasses führen.
§ 16 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem die Verbraucherin oder der Verbraucher den gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters. Im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Der Veranstalter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
Die unbefugte Nutzung von Logos, Gestaltungen, Materialien oder des Namens des Veranstalters ist untersagt.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.