Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich, Veranstalter, Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Keine Panik Festival GbR und den jeweiligen Vertragspartnerinnen („Besucherinnen“) im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Nutzung von Eintrittskarten sowie dem Betreten und der Nutzung des Festivalgeländes, des Campinggeländes und der Parkflächen.
Veranstalterin ist die Keine Panik Festival GbR.
Mit dem Erwerb oder der Nutzung einer Eintrittskarte, eines Camping-Tickets oder mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennen die Besucher*innen diese AGB als verbindlich an.
Das Veranstaltungsgelände umfasst das Festivalgelände, das Campinggelände und die Parkflächen sowie alle von der Veranstalterin als zum Festival gehörend ausgewiesenen Bereiche.
Die Veranstalterin übt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände das Hausrecht aus und kann dieses durch beauftragte Dritte wahrnehmen lassen. Den Anweisungen der Veranstalterin, des Ordnungspersonals, des Sicherheitsdienstes und sonstiger erkennbar beauftragter Personen ist jederzeit Folge zu leisten.
Die Veranstalterin ist berechtigt, diese AGB aus sachlichem Grund anzupassen, soweit dies für zukünftige Verträge erforderlich ist. Änderungen werden auf der Website der Veranstalterin bekannt gegeben und gelten nicht rückwirkend.
Die Veranstalterin behält sich vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund bis spätestens einen Tag vor Veranstaltungsbeginn abzusagen, wenn die Durchführung aus ihrer Sicht nicht sicher oder nicht zumutbar erscheint.
Das Festival findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Bei Gefahr für Personen, Sachwerte oder die Durchführung der Veranstaltung aufgrund von Unwetter, Naturereignissen, behördlichen Anordnungen oder vergleichbaren Umständen kann die Veranstalterin die Veranstaltung unterbrechen, Bereiche räumen oder das Festival abbrechen.
Bei einer Absage vor Veranstaltungsbeginn aus von der Veranstalterin zu vertretenden Gründen wird der gezahlte Ticketpreis erstattet. Bei Unterbrechung oder Abbruch aus höherer Gewalt oder aus Gründen, die die Veranstalterin nicht zu vertreten hat, bestehen keine Schadensersatzansprüche; gesetzliche Rückerstattungsansprüche bleiben unberührt.
Die Veranstalterin kann aus Sicherheitsgründen den Zutritt zu einzelnen Bereichen zeitweise beschränken oder verweigern. Werden behördlich genehmigte Kapazitätsgrenzen erreicht, darf der Zutritt vorübergehend oder vollständig gestoppt werden.
Die unautorisierte Verwendung von Logos, Designs, Bild- und Tonmaterial sowie des Namens der Veranstalterin ist untersagt.
Verstöße gegen diese AGB können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
§ 2 Hausrecht, Sicherheit, Ausschluss
Die Veranstalterin und das von ihr beauftragte Personal sind berechtigt, Besucher*innen vom Gelände zu verweisen oder den Zutritt zu verweigern, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, insbesondere bei:
- Verstößen gegen diese AGB oder die Platzordnung,
- Straftaten oder dem begründeten Verdacht hierauf,
- Gewalt, Drohungen, sexueller Belästigung, diskriminierendem, rassistischem, sexistischem oder menschenverachtendem Verhalten,
- Verbreitung oder Verwendung verfassungsfeindlicher, rechtsextremer oder nationalsozialistischer Inhalte, Symbole, Kleidung, Musik oder Gesten,
- Missachtung von Sicherheitsanweisungen,
- gefährdendem Verhalten,
- Betreten gesperrter oder nicht freigegebener Bereiche,
- gewerblichem Handeln ohne Genehmigung,
- wiederholter oder erheblicher Verletzung der Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen.
Bei einem berechtigten Verweis oder Ausschluss besteht kein Anspruch auf Wiedereinlass. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nur, soweit der Ausschluss nicht durch ein Verhalten der Besucher*innen veranlasst wurde und zwingendes Recht eine Erstattung vorsieht.
Mutwillige Beschädigungen von Natur, Anlagen, Einrichtungen und Gegenständen werden angezeigt.
§ 3 Tickets, Weitergabe, Altersgrenze
Der Zutritt zur Veranstaltung ist nur mit gültigem Ticket und, nach Einlass, mit gültigem Festivalbändchen möglich.
Der Erwerb von Tickets ist grundsätzlich ab 16 Jahren möglich. Kinder unter 16 Jahren benötigen kein eigenes Ticket und erhalten nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person Zutritt zum Veranstaltungsgelände, sofern der Zutritt für Minderjährige durch die Veranstalterin zugelassen wird. Die Veranstalterin ist berechtigt, am Einlass einen amtlichen Alters- und Berechtigungsnachweis zu verlangen.
Bei dem Ticketkauf handelt es sich um einen Vertrag über Freizeitbetätigung mit festem Termin oder Zeitraum. Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht. Tickets sind vom Umtausch und von der Rücknahme ausgeschlossen.
Ein Weiterverkauf der erworbenen Eintrittskarte ist grundsätzlich untersagt, soweit dadurch nicht ein privater, nicht gewerblicher Weiterverkauf in angemessenem Rahmen erfolgt. Untersagt sind insbesondere gewerblicher Weiterverkauf, Weiterverkauf über nicht autorisierte Plattformen sowie Weiterverkauf zu überhöhten Preisen.
Bei Verlust des Festivalbändchens besteht kein Anspruch auf Ersatz.
§ 4 Einlasskontrollen, verbotene Gegenstände
Die Besucher*innen erklären sich damit einverstanden, dass am Einlass und auf dem Gelände Sicherheitskontrollen, Taschenkontrollen und bei berechtigtem Anlass Personenkontrollen durchgeführt werden können. Die Verweigerung einer Kontrolle kann zur Verweigerung des Zutritts oder zum Ausschluss führen.
Verboten ist das Mitführen insbesondere folgender Gegenstände:
- Waffen und gefährliche Gegenstände aller Art,
- Glasbehälter,
- Pyrotechnik, Fackeln und offenes Feuer,
- Generatoren, nicht zugelassene Batterien und ähnliche Energiequellen,
- Farbbeutel, Sprühfarben, Aerosoldosen und Permanentmarker,
- lärmverursachende Gegenstände wie Sirenen, Megafone, PA-Systeme oder vergleichbare Geräte,
- sperrige Gegenstände, die Fluchtwege, Sichtachsen oder den sicheren Betrieb beeinträchtigen,
- professionelle Foto-, Ton- und Videoausrüstung ohne schriftliche Genehmigung,
- Zelte, Pavillons, Campingmöbel, soweit diese nicht für den Campingbereich zugelassen sind,
- Kleidung, Symbole, Transparente, Musik oder Aufdrucke mit verfassungsfeindlichem, rassistischem, diskriminierendem oder rechtsextremem Inhalt.
Im Zweifel entscheidet das Ordnungspersonal über die Zulässigkeit mitgeführter Gegenstände nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Sicherheitslage.
§ 5 Verhalten auf dem Festivalgelände
Auf dem gesamten Gelände sind Ein- und Ausgänge, Rettungswege, Fluchtwege und Zufahrten freizuhalten.
Besucher*innen haben sich rücksichtsvoll und umweltbewusst zu verhalten. Insbesondere ist Müll in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen und die Sanitäranlagen ordnungsgemäß zu benutzen. Urinieren außerhalb der vorgesehenen Anlagen ist untersagt.
Das Betreten gesperrter Flächen, Bühnenbereiche, Künstler*innenbereiche, Technikbereiche, Backstagebereiche und sonstiger nicht freigegebener Bereiche ist verboten.
Tiere sind auf dem Festivalgelände nicht erlaubt.
Die Veranstalterin haftet nicht für verlorene, gestohlene oder beschädigte Gegenstände, soweit nicht eine Haftung nach § 9 dieser AGB besteht.
§ 6 Camping
Camping ist nur mit gültigem Camping-Ticket und nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen zulässig.
Das Camping mit Zelten, Wohnmobilen, Kleinbussen oder PKW ist nur auf den freigegebenen Flächen erlaubt und nur soweit dies im jeweiligen Ticketumfang vorgesehen ist.
Hunde sind auf dem Campingplatz erlaubt, auf dem Festivalgelände jedoch nicht. Hunde sind auf dem Campingplatz jederzeit an der Leine zu führen, dürfen andere Besucher*innen nicht gefährden oder belästigen und müssen unter ständiger Aufsicht stehen. Hinterlassenschaften sind unverzüglich zu beseitigen. Die Veranstalterin kann den Zutritt mit Hunden verweigern, wenn Sicherheits-, Hygiene- oder Kapazitätsgründe entgegenstehen.
Die Campingplätze werden nicht bewacht. Das Abstellen von Fahrzeugen, Zelten und sonstigen Gegenständen erfolgt auf eigene Gefahr.
Auf dem Campingbereich gilt täglich von 3:00 Uhr bis 8:00 Uhr Nachtruhe. In dieser Zeit sind laute Musik, lautes Sprechen, Singen, Musikinstrumente, Betrieb privater Soundanlagen und sonstige ruhestörende Aktivitäten zu unterlassen.
Offenes Feuer ist verboten. Erlaubt sind nur technisch einwandfreie Campingkocher mit geeigneten Kartuschen und unter Beachtung der jeweils geltenden Sicherheitsvorgaben.
Glasbehälter, Waffen, Pyrotechnik, Generatoren, Batterien, großflächige Musikanlagen, Farbbeutel, Sprühfarben und vergleichbare gefährliche oder störende Gegenstände sind auf dem Campingbereich verboten.
Die Veranstalterin kann bei Verstößen Platzverweise aussprechen und Gegenstände vorübergehend sicherstellen, soweit dies zur Gefahrenabwehr erforderlich und rechtlich zulässig ist. Sichergestellte Gegenstände können bei der Abreise wieder ausgehändigt werden, sofern dem keine Sicherheits- oder Rechtsgründe entgegenstehen.
Die Veranstalterin kann für sperrige Gegenstände, insbesondere Sofas, Sessel, Matratzen und vergleichbare „Sperrmüll“-Gegenstände, ein angemessenes Sonderpfand verlangen. Das Pfand wird zurückerstattet, wenn der Gegenstand ordnungsgemäß und fristgerecht wieder vom Campingbereich entfernt wird. Nicht entfernte Gegenstände dürfen auf Kosten der verursachenden Person entsorgt werden.
Tiere sind auf dem Campingbereich nur im ausdrücklich gestatteten Umfang und unter Beachtung dieser Regelungen erlaubt.
§ 7 Parken und Anreise
Die Anreise zum Veranstaltungsgelände und das Parken erfolgen auf eigene Gefahr.
Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz, insbesondere nicht auf einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe zum Festivalgelände oder Campingbereich.
Fahrzeuge dürfen nur auf gekennzeichneten Flächen abgestellt werden. Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Bei Verstößen können Fahrzeuge auf Kosten der Halter*innen abgeschleppt werden, sofern dies rechtlich zulässig und erforderlich ist.
Die Parkflächen werden nicht bewacht. Für Diebstahl, Beschädigung oder Verlust haftet die Veranstalterin nur nach Maßgabe von § 9.
Auf den Parkflächen gilt die Straßenverkehrsordnung. Es ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
Eine Übernachtung auf den Parkflächen ist nicht gestattet.
§ 8 Festivalablauf, Programmänderungen, Kapazitäten
Die Veranstalterin übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte der auftretenden Künstler*innen.
Das Programm kann aus organisatorischen Gründen geändert werden. Absagen oder Änderungen werden so früh wie möglich bekannt gegeben und können auch nach Beginn des Festivals aus wichtigem Grund erfolgen. Änderungen während des Festivals werden durch Aushänge am Infostand oder auf sonstigen geeigneten Informationskanälen bekannt gegeben. Aus solchen Änderungen können keine Ansprüche hergeleitet werden, soweit die Veranstalterin nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.
Bei Verlegung bleibt das Ticket für den Ersatztermin gültig. Kann der Ersatztermin von der Kund*in nicht wahrgenommen werden, richtet sich eine mögliche Rückerstattung nach den gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.
Die Veranstalterin kann die Veranstaltung unterbrechen oder absagen. Ebenso können Bereiche des Geländes geräumt, gesperrt oder vorübergehend unzugänglich gemacht werden. Hieraus entstehen keine Ansprüche auf Rückerstattung, soweit die Maßnahme aus Sicherheitsgründen, behördlicher Anordnung oder höherer Gewalt erforderlich ist und die Veranstalterin dies nicht zu vertreten hat.
Weitere Informationen zum Festivalablauf werden so früh wie möglich veröffentlicht.
Den Anweisungen der Veranstalterin und des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
§ 9 Haftung
Die Veranstalterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Veranstalterin der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Gleiches gilt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Arglist und übernommenen Garantien.
Soweit die Haftung der Veranstalterin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter*innen, Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und beauftragten Dritten.
Besucher*innen haften für Schäden, die sie schuldhaft verursachen.
§ 10 Bild-, Ton- und Videoaufnahmen
Im Rahmen der Veranstaltung können Foto-, Ton- und Videoaufnahmen erstellt werden, auf denen Besucher*innen erkennbar abgebildet oder hörbar sein können.
Die Veranstalterin darf solche Aufnahmen für Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit, Pressearbeit, Social Media, Werbung für eigene Veranstaltungen sowie zur archivierenden Veranstaltungsdokumentation verwenden, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist.
Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse der Veranstalterin an der Berichterstattung und Bewerbung eigener Veranstaltungen. Besucher*innen können aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen, soweit dem keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen entgegenstehen.
Ein Anspruch auf Vergütung für übliche veranstaltungsbezogene Aufnahmen besteht nicht.
§ 11 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Betroffenenrechten und zu den Kontaktdaten der Verantwortlichen sind in der Datenschutzerklärung der Veranstalterin abrufbar.
Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil der Informationspflichten im Zusammenhang mit dem Ticketkauf und dem Besuch der Veranstaltung.
§ 12 Jugendschutz
Es gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes und die behördlichen Vorgaben.
Kinder unter 16 Jahren erhalten nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person Zutritt zum Veranstaltungsgelände, sofern die Veranstalterin den Zutritt für Minderjährige zugelassen hat. Die Aufsichtspflicht verbleibt vollständig bei der begleitenden personensorgeberechtigten Person.
Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren dürfen die Veranstaltung nur unter Einhaltung der jugendschutzrechtlichen Vorgaben besuchen. Die Veranstalterin kann hierfür den Nachweis einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Begleitung verlangen.
Die Veranstalterin ist berechtigt, zur Prüfung des Jugendschutzes Ausweise, Vollmachten und Erziehungsnachweise zu kontrollieren. Bei fehlenden oder unzureichenden Nachweisen kann der Zutritt verweigert werden.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist die Kund*in Kaufmann/Kauffrau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Veranstalterin. Im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.